Leistungen

Allgemein:

Die Jugendwerkstatt „Stattknast“ ist eine Einrichtung, die sich an straffällig gewordene Jugendliche richtet.
Im Rahmen unserer Angebote steht der Jugendliche für uns im Vordergrund. Mithilfe diversen methodischen Ansätzen aus der Sozialpädagogik versuchen wir den Jugendlichen Hilfestellungen zu geben. Ziel ist dabei sowohl straffälliges Verhalten vorzubeugen als auch die jeweiligen Lebensumstände zu reflektieren und Handlungsalternativen zu entwickeln.
Zusätzlich zu unseren Angeboten arbeiten wir mit verschiedenen Beratungscentren, Jugendgerichtshilfen und anderen weiterführenden Förderungseinrichtungen für Jugendliche zusammen.
Unser Team besteht aus Sozialarbeitern und Honorarkräften. Wir wollen ressourcenorientiert und mit einem positiven Blick auf die Jugendliche schauen und ihnen sowohl die Möglichkeiten zur Abwandlung von delinquenten Verhalten als auch die positive Veränderung von individuellen Stärken aufzeigen.

Angebote:

Unsere Angebote sind Bestandteil der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG und dem SGB VIII. Je nach Zuweisung durch das entsprechende Gericht, bzw. der Jugendgerichtshilfe werden folgende Maßnahmen in unserer Einrichtung angeboten:

1. Pädagogisch betreute Freizeitarbeiten nach §§ 10, 15 JGG

Unter pädagogisch betreuten Freizeitarbeiten werden Arbeitsstunden verstanden, die in einer der vier Werkstätten in unserer Einrichtung von den Jugendlichen abgeleistet werden sollen. Die Jugendlichen arbeiten in Gruppen in den Werkstätten unter fachlicher Anleitung und pädagogischer Betreuung.
Inhaltlich verfolgen die Pädagog_innen eine Einbettung der Straftat des Jugendlichen in das System, in dem der Jugendliche lebt mit dem Schwerpunkt auf der Reflektion der Straftat und der Erarbeitung einer alternativen Handlungsstruktur. Zudem wird werkstattspezifisches Fachwissen vermittelt.

2. Beratungseinheiten nach § 10 JGG

Eine Beratungseinheit umfasst 3 Termine. Es werden in aufbauenden Schritten die Ausgangslage des Jugendlichen, die Straftat und daraus folgende Handlungsziele thematisiert.
Inhaltlich versuchen die Pädagog_innen in Einzelgesprächen die Straftat mit dem Jugendlichen zu reflektieren. Dies geschieht auch unter Betrachtung der Lebensumstände in welchen sich der Jugendliche befindet. Neben der Reflektion verfolgen die Pädagog_innen das Ziel mit dem Jugendlichen förderliche Handlungsalternativen zu erarbeiten.

3. Kompetenztraining nach § 10 JGG

Das Kompetenztraining besteht aus mindestens 15 Einzelterminen und zielt auf eine intensive Reflektion des Jugendlichen mit der verübten Straftat und der aktuellen Lebenssituation ab.
Um mit den Jugendlichen die individuellen Stärken und Schwächen zu erarbeiten orientieren sich die Fachkräfte sowohl an dessen Vergangenheit, dem aktuellen System in dem sich der Jugendliche befindet, wie auch an den Interessen und Ressourcen die mitgebracht werden, um eine positive Zukunftsgestaltung zu ermöglichen.
Mittels verschiedenen Reflektionsmethoden werden dabei alternative Handlungsweisen zur Straftat erarbeitet. Außerdem sollen die Ressourcen gefördert werden, die den Jugendlichen dabei unterstützen ein selbstgestaltetes Leben führen zu können.

4. Betreuungsweisung nach § 10 JGG

Eine Betreuungsweisung umfasst zeitlich 6-12 Monate und besteht aus regelmäßigen Einzelgesprächen und Terminen zwischen dem Jugendlichen und den Fachkräften. Das Richtungsziel der Arbeit stellt die pädagogische Aufarbeitung der Strafhintergründe und die individuelle Betreuung des Jugendlichen dar.
In aufeinander aufbauenden Phasen werden zu dem Jugendlichen in Einzelsitzungen verschiedene Themen seitens der Pädagog_innen als auch des Jugendlichen aufgearbeitet (Zb.: Biographiearbeit, soziale Kompetenzen, berufliche Entwicklung).
Erarbeitete Strukturen werden gemeinsam mit dem Jugendlichen reflektiert und alternative Handlungsweisen sollen im Alltag erprobt werden.
Zudem ist Ziel unserer Arbeit, den Jugendlichen an eine Jugendeinrichtung oder ein Förderzentrum zu vermitteln, um eine weiterführende nachhaltige Unterstützung des Jugendlichen gewährleisten zu können.

5. Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein weiterführendes und für die_den Jugendlichen freiwilliges Angebot. Es ergibt sich aus dem Bedarf des Jugendlichen, dem Einverständnis des Jugendamtes und der Mitwirkungsbereitschaft des Jugendlichen.
Die Arbeit mit dem Jugendlichen orientiert sich an dem gemeinsam mit dem Jugendamt entwickelten Hilfeplan. Um die Hilfepunkte umzusetzen thematisiert die Fachkraft verschiedene Bereiche der Lebenssituation , in der sich der Jugendliche befindet, wie zum Beispiel soziales Umfeld, Familie, persönliche Interessen oder berufliche Orientierung.
Langfristiges Ziel ist den Jugendlichen dabei zu unterstützen ein soweit wie möglich eigenständiges Leben zu führen indem er_sie eigene Handlungsstrategien entwickelt und reflektiert um beispielsweise nicht erneut straffällig zu werden.